Reisetipps zu: Reiserücktritt
Urlauber müssen sich selbst um Reiseversicherung kümmern
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Bundesgerichtshof Karlsruhe, X ZR 182/05) ist ein Reisebüro nicht verpflichtet, seine Kunden mit Blick auf mögliche Versicherungen im Zusammenhang mit einer Reise zu beraten.
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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Bundesgerichtshof Karlsruhe, X ZR 182/05) ist ein Reisebüro nicht verpflichtet, seine Kunden mit Blick auf mögliche Versicherungen im Zusammenhang mit einer Reise zu beraten.
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